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   LG Halle, 20.01.2005 - 23a KLs 3/2004, 23a KLs 3/04   

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https://dejure.org/2005,27507
LG Halle, 20.01.2005 - 23a KLs 3/2004, 23a KLs 3/04 (https://dejure.org/2005,27507)
LG Halle, Entscheidung vom 20.01.2005 - 23a KLs 3/2004, 23a KLs 3/04 (https://dejure.org/2005,27507)
LG Halle, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 23a KLs 3/2004, 23a KLs 3/04 (https://dejure.org/2005,27507)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Präklusion von Besetzungsrügen betreffend den Ergänzungsrichter; Anforderungen an die Geschäftsverteilung im Hinblick auf die Heranziehung von Ergänzungsrichtern

Papierfundstellen

  • StV 2005, 208
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13

    Entziehung des gesetzlichen Richters durch Präsidiumsbeschluss

    Damit kann insbesondere offenbleiben, ob die zugrunde liegenden Regelungen des Geschäftsverteilungsplans des Landgerichts Potsdam für das Jahr 2014 (Stand: 19. Dezember 2013) dort zu Ziffer VIII. Vertretungsregelungen, Teil 4. lit. b Satz 4, deshalb rechtswidrig sind, weil die Zuweisung des Ergänzungsrichters, im Falle der Verhinderung sämtlicher nach dem Geschäftsverteilungsplan zunächst berufener Richter, nach Ermessen des Präsidiums aus dem Kreis der übrigen Richter, abseits einer abstrakt-generellen Regelung, das grundrechtsgleiche Recht des Angeklagten auf seinen gesetzlichen Richter gemäß Artikel 101 Abs. 1 S. 2 GG, § 16 S. 2 GVG verletzt (zum Streitstand: für Rechtswidrigkeit LG Köln, StV 2013, 557-560 mit beachtlichen Argumenten unter Berufung auf BGH, NStZ 2011, 294 Rz. 49 "hinreichend abstrakte Regelung"; LG Halle, StV 2005, 208; Meyer-Goßner, a.a.O., § 192 GVG Rn. 5; Breidling, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 10, 26.
  • OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20

    Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands

    Dem entspricht, dass in der Rechtsprechung - ebenso wie nach § 222a Abs. 1 S. 1 StPO die Angabe der Ergänzungsschöffen in der Besetzungsmitteilung bereits vor deren Eintreten vorgesehen ist - auch der Besetzungseinwand in Bezug auf die Person eines Ergänzungsrichters bereits zu dem Zeitpunkt seiner Benennung in der ursprünglichen Besetzungsmitteilung als statthaft angesehen wird, ohne dass es auf das tatsächliche spätere Eintreten ankäme (so BGH, Urteil vom 12.07.2001 - 4 StR 550/00, juris Rn. 13, NJW 2001, 3062; siehe auch LG Halle (Saale), Beschluss vom 20.01.2005 - 23a KLs 3/2004, juris Rn. 15, StV 2005, 208; LG Köln, Beschluss vom 14.01.2013 - 116 KLs 2/12, juris Rn. 31, StV 2013, 557; LG Magdeburg, Beschluss vom 30.04.2015 - 24 KLs 3/14, juris Rn. 10, StV 2015, 761).
  • LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14

    Verfahren wegen Bestechung, Bestechlichkeit gegen Ex-Landrat und zwei weitere

    Das Landgericht Halle hat mit Beschluss vom 20.01.2005 (Az.: 23a KLs 3/2004) entschieden, dass eine abstrakt-generelle Regelung, anhand derer sich aufgrund vorab festgelegter, allgemeiner Merkmale vorherbestimmen lässt, welche spruchkörperfremden Richter und in welcher Reihenfolge diese von den Vorsitzenden der einzelnen Spruchkörper als Ergänzungsrichter heranzuziehen sind, erforderlich sei, um den Anforderungen, die gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG an die Bestimmung des gesetzlichen Richters gestellt werden, zu genügen.
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